- befreiende Schuldübernahme
- ⇡ Schuldübernahme, bei der ein neuer Schuldner eintritt und der alte Schuldner aus der Haftung entlassen wird.- Anders: ⇡ Schuldmitübernahme.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Schuldübernahme — Schụld|über|nah|me 〈f. 19〉 vertragliche Übernahme der Schuld eines Dritten * * * Schuld|übernahme, die Übernahme einer Schuld durch einen Dritten, der an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt (privative Schuldübernahme, befreiende… … Universal-Lexikon
Schuldübernahme — 1. Begriff: Übernahme einer Schuld durch einen neuen ⇡ Schuldner (§§ 414 ff. BGB). 2. Arten: Je nachdem, ob der alte Schuldner völlig aus der Haftung entlassen wird oder als ⇡ Gesamtschuldner weiter haftet, liegt eine ⇡ befreiende Schuldübernahme … Lexikon der Economics
Schuldübernahme — Schuldübernahme, ein Vertrag, durch den ein neuer Schuldner an Stelle des bisherigen eine bestehende Schuld übernimmt. Dem römischen Recht war die S. unbekannt, da der Eintritt eines neuen Schuldners in die Stellung des bisherigen nach dem Wesen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
privative Schuldübernahme — ⇡ befreiende Schuldübernahme … Lexikon der Economics
Interzession — In|ter|zes|si|on 〈f. 20〉 1. das Interzedieren 2. Schuldübernahme durch Rechtsgeschäft * * * Interzession [lateinisch »Bürgschaft«, »Einspruch«] die, / en, Recht: das Eintreten für eine fremde Schuld durch Eingehen einer Verbindlichkeit. Sie… … Universal-Lexikon
Expromission — Ex|pro|mis|si|on die; , en <zu lat. expromissus, Part. Perf. von expromittere, vgl. ↑expromittieren, u. 1↑...ion> den ursprünglichen Schuldner befreiende Schuldübernahme durch einen Dritten (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch