befreiende Schuldübernahme

befreiende Schuldübernahme
Schuldübernahme, bei der ein neuer Schuldner eintritt und der alte Schuldner aus der Haftung entlassen wird.
- Anders:  Schuldmitübernahme.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Schuldübernahme — Schụld|über|nah|me 〈f. 19〉 vertragliche Übernahme der Schuld eines Dritten * * * Schuld|übernahme,   die Übernahme einer Schuld durch einen Dritten, der an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt (privative Schuldübernahme, befreiende… …   Universal-Lexikon

  • Schuldübernahme — 1. Begriff: Übernahme einer Schuld durch einen neuen ⇡ Schuldner (§§ 414 ff. BGB). 2. Arten: Je nachdem, ob der alte Schuldner völlig aus der Haftung entlassen wird oder als ⇡ Gesamtschuldner weiter haftet, liegt eine ⇡ befreiende Schuldübernahme …   Lexikon der Economics

  • Schuldübernahme — Schuldübernahme, ein Vertrag, durch den ein neuer Schuldner an Stelle des bisherigen eine bestehende Schuld übernimmt. Dem römischen Recht war die S. unbekannt, da der Eintritt eines neuen Schuldners in die Stellung des bisherigen nach dem Wesen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • privative Schuldübernahme — ⇡ befreiende Schuldübernahme …   Lexikon der Economics

  • Interzession — In|ter|zes|si|on 〈f. 20〉 1. das Interzedieren 2. Schuldübernahme durch Rechtsgeschäft * * * Interzession   [lateinisch »Bürgschaft«, »Einspruch«] die, / en, Recht: das Eintreten für eine fremde Schuld durch Eingehen einer Verbindlichkeit. Sie… …   Universal-Lexikon

  • Expromission — Ex|pro|mis|si|on die; , en <zu lat. expromissus, Part. Perf. von expromittere, vgl. ↑expromittieren, u. 1↑...ion> den ursprünglichen Schuldner befreiende Schuldübernahme durch einen Dritten (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

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